1. Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern

 folgendes beachten: 

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen
  • Verletzten helfen und ggf. Notruf (112) wählen
  • Ruhe bewahren
  • Auf Hilfe warten
  • Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität

2. Polizei rufen — wann ist das notwendig?

Die Polizei sollte verständigt werden bei:

  • Personenschäden

  • hohem Sachschaden

  • ungeklärter Schuldfrage

  • Unfall mit ausländischen Beteiligten

  • Fahrerflucht

  • Alkohol- oder Drogenverdacht

Bei kleineren Blechschäden ist dies nicht immer erforderlich.

3. Unfall dokumentieren

Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend für die spätere Schadenregulierung.

Machen Sie Fotos von:

  • Fahrzeugen aus mehreren Perspektiven

  • Schäden im Detail

  • Kennzeichen aller Beteiligten

  • Unfallstelle und Umgebung

  • Bremsspuren und Trümmern

  • Verkehrszeichen und Ampeln

Notieren Sie zusätzlich Datum, Uhrzeit und Ort.

4. Daten austauschen

Erfassen Sie folgende Informationen:

  • Name und Anschrift aller Beteiligten

  • Kennzeichen

  • Versicherungsgesellschaft

  • Versicherungsnummer

  • Fahrzeugtyp

  • Kontaktdaten von Zeugen

 

Ein Unfallbericht kann hierbei hilfreich sein.

5. Unabhängigen Gutachter kontaktieren

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass:

  • alle Schäden vollständig erfasst werden

  • Reparaturkosten korrekt berechnet werden

  • Wertminderung berücksichtigt wird

  • Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann

Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

8. Reparatur oder Auszahlung?

Nach dem Gutachten haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Reparatur in einer Werkstatt

  • Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Abrechnung)

  • Verkauf des beschädigten Fahrzeugs

  • Ersatzbeschaffung bei Totalschaden

  • Anpassung an Ihre Situation

Lassen Sie sich von uns Beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. 

Wichtig: Ihre Rechte als Geschädigter

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten für:

  • das Unfallgutachten

  • den Gutachter

  • ggf. einen Anwalt

  • Abschleppkosten

  • Mietwagen oder Nutzungsausfall

Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen — nicht die Versicherung.

Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt bewertet werden.

Ablauf eines Gutachtens

So eifach funktonierts: 

1. Kontaktaufnahme
Telefonisch, per Formular oder WhatsApp

2. Schneller Termin
Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort in Augsburg und Umgebung

3. Fahrzeugbesichtigung
Detaillierte Dokumentation aller Schäden

4. Erstellung des Gutachtens
Mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall

5. Weiterleitung an Versicherung
Optional übernehmen wir die Kommunikation

6. Unterstützung bis zur Regulierung
Gebühren für Anwälte zahlt die gegnerische Versicherung

Warum ein unabhängiger Gutachter entscheidend ist

Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung — ein unabhängiger Gutachter ausschließlich in Ihrem Interesse.

Ihre Vorteile:

✔ vollständige Schadenaufnahme
✔ realistische Reparaturkosten
✔ Berücksichtigung aller Ansprüche
✔ objektive Bewertung
✔ Unterstützung bei der Regulierung

Ein unabhängiges Gutachten verhindert, dass Schäden übersehen oder zu niedrig bewertet werden.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Wie schnell erhalte ich das Gutachten ?

Meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.

Muss ich in eine Werkstatt fahren ?

Nein — wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.

Was passiert bei einem Totalschaden ?

Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert und unterstützen bei der weiteren Abwicklung.

Brauche ich einen Anwalt ?

Bei größeren Schäden kann dies sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Die kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Adresse

Fahrzeugblick

Albstr. 50

86368 Gersthofen

Öffnungszeiten

Mo - Sa: Rund um die Uhr

Auch Sonn- und Feiertage

 

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