Gutachtenkosten — für Geschädigte kostenlos
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten.
Dazu gehören:
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Sachverständigengutachten
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Gutachterkosten
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Anwaltskosten
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Abschleppkosten
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Mietwagen oder Nutzungsausfall
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Reparaturkosten
Sie müssen in Vorleistung nichts bezahlen.
Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter
Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Gutachter Sie beauftragen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass:
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alle Schäden vollständig erfasst werden
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keine Positionen vergessen werden
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der tatsächliche Fahrzeugwert berücksichtigt wird
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Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden
Geben Sie das Gutachten in unsere Hand um den maximalen Schadensersatz zu erhalten.
Bagatellschaden — wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten für:
Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Liegt der Schaden darüber, empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten, da sonst wichtige Ansprüche verloren gehen können.
Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen — nicht die Versicherung.
Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt bewertet werden.
Ablauf eines Gutachtens
So eifach funktonierts:
1. Kontaktaufnahme
Telefonisch, per Formular oder WhatsApp
2. Schneller Termin
Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort in Augsburg und Umgebung
3. Fahrzeugbesichtigung
Detaillierte Dokumentation aller Schäden
4. Erstellung des Gutachtens
Mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall
5. Weiterleitung an Versicherung
Optional übernehmen wir die Kommunikation
6. Unterstützung bis zur Regulierung
Gebühren für Anwälte zahlt die gegnerische Versicherung
Was passiert bei Eigenverschulden?
Reparatur oder Auszahlung?
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wo Fahrzeugblick Tätig ist ?
Vollkasko: übernimmt meist die Schäden am eigenen Fahrzeug
Teilkasko: deckt nur bestimmte Schäden (z. B. Diebstahl, Hagel)
Haftpflicht: zahlt nur Schäden des Unfallgegners
Ein Gutachten kann auch hier sinnvoll sein, um den Schaden korrekt zu bewerten.
Nach der Begutachtung haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl
Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Abrechnung)
Ersatzbeschaffung bei Totalschaden
Verkauf des beschädigten Fahrzeugs
Während der Reparatur steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu:
Mietwagenkosten
oder
Nutzungsausfallentschädigung
Welche Option sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Augsburg, Augsburg Land
Stadtbergen
Königsbrunn
Bobingen
Landsberg am Lech
Meitingen
Donauwörth
Dillingen an der Donau
Weitere mögliche Ansprüche
Je nach Schaden können zusätzliche Ansprüche bestehen:
- Wertminderung
- Abschleppkosten
- Standgebühren
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Adresse
Fahrzeugblick
Albstr. 50
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten
Mo - Sa: Rund um die Uhr
Auch Sonn- und Feiertage
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