Gutachtenkosten — für Geschädigte kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten.

Dazu gehören:

  • Sachverständigengutachten

  • Gutachterkosten

  • Anwaltskosten

  • Abschleppkosten

  • Mietwagen oder Nutzungsausfall

  • Reparaturkosten

Sie müssen in Vorleistung nichts bezahlen.

Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Gutachter Sie beauftragen.

Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass:

  • alle Schäden vollständig erfasst werden

  • keine Positionen vergessen werden

  • der tatsächliche Fahrzeugwert berücksichtigt wird

  • Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden

Geben Sie das Gutachten in unsere Hand um den maximalen Schadensersatz zu erhalten.

Bagatellschaden — wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten für:

Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Liegt der Schaden darüber, empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten, da sonst wichtige Ansprüche verloren gehen können.

Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen — nicht die Versicherung.

Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt bewertet werden.

Ablauf eines Gutachtens

So eifach funktonierts: 

1. Kontaktaufnahme
Telefonisch, per Formular oder WhatsApp

2. Schneller Termin
Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort in Augsburg und Umgebung

3. Fahrzeugbesichtigung
Detaillierte Dokumentation aller Schäden

4. Erstellung des Gutachtens
Mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall

5. Weiterleitung an Versicherung
Optional übernehmen wir die Kommunikation

6. Unterstützung bis zur Regulierung
Gebühren für Anwälte zahlt die gegnerische Versicherung

Was passiert bei Eigenverschulden?

Reparatur oder Auszahlung?

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Wo Fahrzeugblick Tätig ist ?

Vollkasko: übernimmt meist die Schäden am eigenen Fahrzeug

Teilkasko: deckt nur bestimmte Schäden (z. B. Diebstahl, Hagel)

Haftpflicht: zahlt nur Schäden des Unfallgegners

Ein Gutachten kann auch hier sinnvoll sein, um den Schaden korrekt zu bewerten.

Nach der Begutachtung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl

Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Abrechnung)

Ersatzbeschaffung bei Totalschaden

Verkauf des beschädigten Fahrzeugs

Während der Reparatur steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu:

Mietwagenkosten
oder

Nutzungsausfallentschädigung

Welche Option sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Augsburg, Augsburg Land

Stadtbergen

Königsbrunn

Bobingen

Landsberg am Lech

Meitingen

Donauwörth

Dillingen an der Donau

Weitere mögliche Ansprüche

Je nach Schaden können zusätzliche Ansprüche bestehen:

  • Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Standgebühren
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?

Bei unverschuldetem Unfall nicht.

Kann die Versicherung meinen Gutachter ablehnen?

Nein, solange der Schaden nicht nur geringfügig ist.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Meist ab etwa 750 €. Bei Schäden die darunter liegt kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. 

Brauche ich einen Anwalt ?

Bei größeren Schäden kann dies sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Die kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Adresse

Fahrzeugblick

Albstr. 50

86368 Gersthofen

Öffnungszeiten

Mo - Sa: Rund um die Uhr

Auch Sonn- und Feiertage

 

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