Deine Rechte nach einem Verkehrsunfall
Was viele nicht wissen:
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie klare Rechte – und die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Freie Gutachterwahl
Sie entscheiden selbst
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
❌ Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Kostenübernahme
Wer zahlt das Gutachten ?
Bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld) gilt:
- Gutachterkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
- für Sie entstehen keine Kosten
- auch Nebenkosten gehören zur Regulierung
Anspruch auf vollständige Schadenregulierung
Sie haben Anspruch auf:
✅ Reparaturkosten
✅ Wertminderung
✅ Nutzungsausfall oder Mietwagen
✅ Wiederbeschaffungswert / Restwert
✅ Abschlepp- & Standkosten
Recht auf Anwalt
Sie dürfen jederzeit:
✅ einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
✅ ohne eigene Kosten
✅ auch hier zahlt die gegnerische Versicherung
Wir arbeiten auf Wunsch mit erfahrenen Partneranwälten zusammen.
Wir begleiten Sie
Fahrzeugblick steht an Ihrer Seite
- von der Begutachtung
- über die Kommunikation mit der Versicherung
- bis zur vollständigen Schadenregulierung
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Tipps für Geschädigte
1. Unfallprotokoll: Erstelle sofort nach dem Unfall ein Unfallprotokoll und mache Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
2. Zeugen: Sammle die Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben
3. Ärztliche Untersuchung: Lass Dich umgehend ärztlich untersuchen, selbst wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.