Deine Rechte nach einem Verkehrsunfall

Was viele nicht wissen:

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie klare Rechte – und die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.


Freie Gutachterwahl

Sie entscheiden selbst

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.

❌ Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Kostenübernahme

Wer zahlt das Gutachten ?

Bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld) gilt:

  • Gutachterkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
  • für Sie entstehen keine Kosten
  • auch Nebenkosten gehören zur Regulierung

Anspruch auf vollständige Schadenregulierung

Sie haben Anspruch auf:

✅ Reparaturkosten

✅ Wertminderung

✅ Nutzungsausfall oder Mietwagen

✅ Wiederbeschaffungswert / Restwert

✅ Abschlepp- & Standkosten

Recht auf Anwalt

Sie dürfen jederzeit:

✅ einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

✅ ohne eigene Kosten

✅ auch hier zahlt die gegnerische Versicherung

 

Wir arbeiten auf Wunsch mit erfahrenen Partneranwälten zusammen.


Wir begleiten Sie

Fahrzeugblick steht an Ihrer Seite

  • von der Begutachtung
  • über die Kommunikation mit der Versicherung
  • bis zur vollständigen Schadenregulierung

Sie müssen sich um nichts kümmern.

 

Tipps für Geschädigte

1. Unfallprotokoll: Erstelle sofort nach dem Unfall ein Unfallprotokoll und mache Fotos von der Unfallstelle und den Schäden

2. Zeugen: Sammle die Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben

3. Ärztliche Untersuchung: Lass Dich umgehend ärztlich untersuchen, selbst wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.