Kfz Gutachten Augsburg FAQ –
19 Fragen beantwortet
Kfz Gutachten Augsburg FAQ: Alle Antworten zu Unfallgutachten, Ihren Rechten und Kosten – von Anton Schwarzenberger, DGuSV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger in Augsburg.
Als unabhängiger Kfz Gutachter Augsburg beantworte ich, Anton Schwarzenberger, hier die häufigsten Fragen rund um das Kfz Gutachten Augsburg. Von Kosten über Ihre Rechte bis zu Fachbegriffen – dieser Kfz Gutachten Augsburg FAQ hilft Ihnen schnell weiter. Mehr Infos: Unfallgutachten Augsburg | Wer zahlt das Gutachten? | Ihre Rechte nach einem Unfall
Tipp von Anton Schwarzenberger: Sie sind unsicher, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist? Rufen Sie einfach kurz an oder schreiben Sie per WhatsApp – ich prüfe Ihre Situation kostenlos und unverbindlich in 5 Minuten.
Kfz Gutachten Augsburg FAQ – Kosten & Bezahlung
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die Kosten werden erstattet. Sie müssen nichts vorstrecken. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen oder Kaskoschäden greift Ihre eigene Versicherung, wobei hier je nach Vertrag ein Selbstbehalt anfallen kann.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie komplett kostenlos – die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei selbstverschuldeten Schäden oder Kasko-Fällen sprechen wir die Kosten vorab transparent mit Ihnen ab. Es gibt keine versteckten Gebühren. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab. In unkomplizierten Fällen erhalten Geschädigte das Geld innerhalb von 3 bis 7 Werktagen nach Einreichung des Gutachtens. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen. Bei ausländischen Versicherungen kann es vereinzelt 2 bis 3 Monate dauern. Mit einem professionellen Gutachten von FahrzeugBlick beschleunigen Sie den Prozess erheblich.
Kfz Gutachten Augsburg – Ihre Rechte als Geschädigter
Sie haben das freie Gutachterwahlrecht – das ist gesetzlich verankert. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Versicherungseigene Gutachter oder Prüforganisationen wie DEKRA oder TÜV arbeiten oft im Interesse der Versicherung und bewerten Schäden erfahrungsgemäß niedriger. Ein unabhängiger Sachverständiger wie FahrzeugBlick arbeitet ausschließlich für Sie und setzt Ihren vollen Schadensersatz durch.
Nein. Sie haben als Geschädigter das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Partnerwerkstatt vorschreiben. Partnerwerkstätten der Versicherungen arbeiten oft mit günstigeren Stundensätzen und Ersatzteilen – auf Kosten der Reparaturqualität. Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen und bestehen Sie auf Ihrem Recht.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen möchten. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird im Gutachten festgehalten.
Versicherungen beauftragen häufig eigene Prüfer, die das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen anzweifeln. In diesem Fall steht ein gerichtlich anerkanntes Gutachten von FahrzeugBlick auf Ihrer Seite. Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und unterstützen Sie dabei, Ihren vollen Anspruch durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Unsere Gutachten sind so erstellt, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Kfz Gutachten Augsburg – Fachbegriffe einfach erklärt
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug allein durch seinen Unfallstatus erleidet – auch wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Ein Käufer zahlt für ein Unfallfahrzeug weniger als für ein unfallfreies. Dieser Minderwert ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung und muss von einem unabhängigen Gutachter festgestellt werden. Bei neueren Fahrzeugen kann die merkantile Wertminderung schnell mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen – also Zustand, Kilometerstand, Ausstattung und Alter vergleichbar. Dieser Wert wird vom Sachverständigen ermittelt und ist Grundlage für die Entscheidung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Wichtig: Der Restwert muss von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden – die Restwertbörsen der Versicherungen bieten oft überhöhte Werte an, um die Auszahlung zu drücken. Lassen Sie sich das nicht gefallen.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gesehen ist ein „Sachverständiger" ein anerkannter Fachexperte, dessen Urteil vor Gericht Bestand hat. Anton Schwarzenberger von FahrzeugBlick ist DGuSV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und VDI-Mitglied – seine Gutachten sind gerichtlich anerkannt und von Versicherungen bundesweit akzeptiert.
Ein Unfallgutachten dokumentiert und bewertet den Schaden nach einem Verkehrsunfall und dient der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ein Schadengutachten ist ein Oberbegriff für alle Gutachten, die einen Fahrzeugschaden feststellen und bewerten – dazu gehören auch Hagelschäden, Vandalismusschäden, Parkschäden oder Schäden durch höhere Gewalt. In beiden Fällen hilft FahrzeugBlick Ihnen dabei, den maximalen Schadensersatz zu erzielen.
Kfz Gutachten Augsburg – Ablauf & Service
Die Begutachtung selbst dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten vor Ort. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie bei FahrzeugBlick meist noch am selben Tag oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Schadenaufnahme. Damit können Sie die Regulierung sofort anstoßen und müssen nicht wochenlang warten.
FahrzeugBlick kommt zu Ihnen – wo immer das Fahrzeug steht. Ob zu Hause, in der Werkstatt, am Unfallort oder an Ihrem Arbeitsplatz. Wir sind mobil in ganz Augsburg und Umgebung unterwegs: Gersthofen, Neusäß, Königsbrunn, Friedberg, Aichach, Göggingen, Haunstetten und weitere Orte im Landkreis Augsburg. Oft sind wir noch am selben Tag vor Ort.
Nicht immer. Bei Schäden unter ca. 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Bei Schäden darüber empfehlen wir dringend ein Gutachten – denn was auf den ersten Blick klein wirkt, kann verborgene Strukturschäden oder Schäden an Fahrerassistenzsystemen verbergen, die erst durch eine Fachprüfung sichtbar werden. Rufen Sie uns an: Wir prüfen kostenlos und unverbindlich in 5 Minuten, ob ein Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist.
Je früher, desto besser. Idealerweise beauftragen Sie den Gutachter noch vor der Reparatur – denn nach einer Reparatur lassen sich viele Schäden nicht mehr vollständig dokumentieren. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für Schadensersatzansprüche. Warten Sie aber nicht so lange: Versicherungen können bei Verzögerungen argumentieren, dass der Schaden nicht eindeutig dem Unfall zuzuordnen ist.
1. Unfallstelle sichern und wenn nötig Polizei rufen.
2. Fotos vom Schaden, dem Unfallort und den Kennzeichen machen.
3. Personalien des Unfallgegners aufnehmen.
4. Keinen Schuldanerkenntnis unterschreiben.
5. FahrzeugBlick kontaktieren, bevor Sie der gegnerischen Versicherung etwas mitteilen oder das Auto reparieren lassen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich über die nächsten Schritte.
Ja. Unfälle passieren nicht nur unter der Woche. FahrzeugBlick ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen. Sie erreichen uns am schnellsten per WhatsApp unter 0178 373 04 06 oder telefonisch unter 0821 710 58 981. Bei dringenden Fällen kommen wir auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu Ihnen.
Kfz Gutachten Augsburg – Spezielle Fahrzeuge
Ja. FahrzeugBlick ist spezialisiert auf alle Fahrzeugtypen: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, LKW, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Roller und Oldtimer. Anton Schwarzenberger verfügt über die entsprechende Fachkompetenz und Zertifizierung für alle Fahrzeugklassen. Gerade bei Wohnmobilen und Nutzfahrzeugen ist eine Spezialisierung besonders wichtig, da Schäden an Aufbauten und Technik anders bewertet werden als bei PKW.
Ein Oldtimer-Wertgutachten stellt den aktuellen Marktwert eines historischen Fahrzeugs fest. Es wird benötigt für: die richtige Versicherungssumme bei der Oldtimerversicherung, beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers zur Preisfindung, für Erbschaften und Schenkungen sowie zur Schadenregulierung nach einem Unfall. FahrzeugBlick erstellt Oldtimer-Wertgutachten für alle Fahrzeuge ab 30 Jahren sowie für Youngtimer und Sammlerfahrzeuge.
Frage nicht beantwortet?
Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie per WhatsApp – Anton Schwarzenberger antwortet persönlich und kostenlos.
